Die rechtlichen Grundlagen für unsere Zusammenarbeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Schweizer Druckwerk, vertreten durch Simon Niclas Schweizer (nachfolgend „Anbieter"), und ihren Kunden über Webdesign-, Webentwicklungs-, Wartungs- und sonstige digitale Dienstleistungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich bestätigt wurden.
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich:
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer schriftlichen Leistungsbeschreibung.
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Umsatzsteigerung, Rankings, Conversion-Rate) wird nicht geschuldet.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Zugänge, Daten und Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen, die daraus entstehen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters.
Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt:
Wartungs- und Supportleistungen erfolgen ausschließlich im vereinbarten Umfang.
Reaktionszeiten stellen keine Lösungs- oder Behebungszeiten dar, sondern bezeichnen die erste qualifizierte Rückmeldung auf eine Supportanfrage.
Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Supportzeiten:
Außerhalb dieser Zeiten besteht kein Anspruch auf Reaktion oder Leistung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart (z. B. gesondertes SLA).
Änderungs- und Anpassungswünsche im Rahmen von Wartungspaketen sind in ihrem Umfang begrenzt.
Der konkrete Umfang der enthaltenen Änderungen ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Wartungspaket.
Im Wartungspaket „Enterprise" sind Änderungs- und Anpassungsleistungen auf maximal 10 Arbeitsstunden pro Abrechnungszeitraum begrenzt.
Nicht verbrauchte Stunden verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums und sind nicht übertragbar.
Änderungswünsche, die den vereinbarten Umfang überschreiten oder nicht vom Wartungspaket umfasst sind, werden gesondert vergütet und nur nach vorheriger Freigabe durch den Kunden ausgeführt.
Reaktionszeiten gelten nur innerhalb der Supportzeiten und beziehen sich ausschließlich auf Wartungsverträge.
Ein Service Level Agreement (SLA) stellt eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung dar und ist nicht automatisch Bestandteil eines Wartungsvertrages.
Ohne ausdrückliches SLA besteht kein Anspruch auf garantierte Reaktions- oder Lösungszeiten.
Der Kunde ist verpflichtet:
Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, ist der Anbieter für daraus entstehende Verzögerungen oder Schäden nicht verantwortlich.
Der Anbieter gewährleistet die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen.
Technisch bedingte Abweichungen, Darstellungsunterschiede auf Endgeräten oder Browsern sowie Änderungen durch Drittanbieter (z. B. Plugin-Updates, CMS-Updates) stellen keinen Mangel dar.
Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt.
Der Anbieter haftet unbeschränkt nur bei:
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
Eine Haftung für:
ist ausgeschlossen, sofern gesetzlich zulässig.
Der Anbieter haftet nicht für Leistungen, Ausfälle oder Änderungen von Drittanbietern (z. B. Hosting, Plugins, APIs, Zahlungsdienste).
Änderungen externer Systeme, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat, begründen keinen Mangel.
Alle vom Anbieter erstellten Designs, Codes, Konzepte und Inhalte bleiben geistiges Eigentum des Anbieters, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Details sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
Bei individuell angefertigten Dienstleistungen besteht kein Widerrufsrecht, sobald mit der Leistungserbringung begonnen wurde und der Kunde dem ausdrücklich zugestimmt hat.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
(1) Der Anbieter bietet ein freiwilliges Tippgeber- bzw. Empfehlungsprogramm an. Die Teilnahme am Tippgeber-Programm ist unverbindlich und begründet keinen Rechtsanspruch auf Teilnahme, Annahme von Empfehlungen oder Auszahlung einer Provision.
(2) Eine Provision wird ausschließlich dann gewährt, wenn aufgrund eines Tippgeber-Hinweises ein wirksamer Vertrag zwischen dem Anbieter und einem Neukunden zustande kommt und der Neukunde die vereinbarte Vergütung vollständig an den Anbieter gezahlt hat.
(3) Ein Tipp gilt nur dann als provisionsberechtigt, wenn der empfohlene Kunde dem Anbieter zum Zeitpunkt der Empfehlung noch nicht bekannt war und kein vorheriger Kontakt bestand. Mehrfachmeldungen oder Eigenempfehlungen sind von der Provision ausgeschlossen.
(4) Die konkrete Höhe, Art und Auszahlungsweise einer Provision ergeben sich aus den jeweils geltenden Tippgeber-Bedingungen oder einer individuellen schriftlichen Vereinbarung.
(5) Die Provision wird frühestens nach vollständigem Zahlungseingang des Neukunden und nur gegen ordnungsgemäße Abrechnung ausgezahlt. Ein Anspruch auf zukünftige oder wiederkehrende Provisionen besteht nicht, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
(6) Durch die Teilnahme am Tippgeber-Programm entsteht kein Arbeitsverhältnis, kein Handelsvertreterverhältnis (§§ 84 ff. HGB) und keine gesellschaftsrechtliche Verbindung zwischen dem Tippgeber und dem Anbieter.
(7) Der Tippgeber ist selbst für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Provisionen verantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine steuerliche oder rechtliche Beratung oder Haftung.
(8) Der Anbieter behält sich das Recht vor, das Tippgeber-Programm jederzeit ganz oder teilweise zu ändern, einzuschränken oder einzustellen. Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben hiervon unberührt, sofern die Voraussetzungen gemäß Absatz 2 erfüllt sind.
Stand: Januar 2026